Ziele und Aufgaben

Hinweis: der Verein Freunde des Grundgesetzes wurde mit Wirkung vom 30. Mai 2014 aufgelöst.

Die Freunde des Grundgesetzes e.V. sind ein Zusammenschluss von Menschen, die sich für die staatsbürgerliche Bildung und Beförderung der Inhalte, Werte und Grundrechte des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen wollen. Dies wollen wir erreichen durch
– Unterstützung, Beförderung, Verbreitung und Bekanntmachung entsprechender allgemein zugänglicher Quellen und Informationsmedien,
– nichtkommerzielle Veranstaltungen, Festivals und Wettbewerbe u.a. im Bereich Medien, Film, Musik, Tanz und Theater,
– eigene nichtkommerzielle Publikationen und Produktionen u.a. in den Bereichen Medien, Film, Musik, Tanz und Theater, vor dem Hintergrund von Artikel 5 Absatz 3 unserer Verfassung: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
– die Beförderung gedanklicher Weiterentwicklung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter dem Gesichtspunkt der Bewahrung von Gewaltenteilung, demokratischer Rechtsordnung sowie der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu zählt die Verbreitung und Bekanntmachung von entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, namentlich Urteil 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Zitat: „Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.“

Wir sind parteipolitisch neutral und konfessionsneutral.